Häufige Fragen

Sie haben Fragen rund zu unserem Unterricht und zur Musikschule? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Das Unterrichtsangebot der Musikschule ist breit gefächert ebenso wie die Wünsche und Vorlieben unserer Schülerinnen und Schüler. Deshalb beraten Schulleitung und Lehrkräfte Sie gerne bei der Wahl des geeigneten Unterrichtsfaches. Den Klang der Instrumente und das Unterrichtsangebot der Musikschule kann man auch bei den Veranstaltungen der Musikschule kennen lernen. Zweimal jährlich können alle Interessierten beim Schnuppertag die Instrumente selbst probieren und sich über den Unterricht informieren. Natürlich laden wir Sie herzlich ein, auch unsere Konzerte und Vorspiele zu besuchen und die Musikschule live zu erleben. Wer sein Wunschinstrument noch nicht gefunden hat, kann bei Orientierungsangeboten wie Instrumentenkarussell und Probeabo in den Unterricht und die Spielweise der verschiedenen Instrumente hineinschnuppern.

Anmeldungen sind jederzeit schriftlich auf unserem Anmeldeformular möglich. Wir empfehlen vorher ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Der Unterricht in den Instrumental- und Vokalfächern beginnt spätestens mit dem nächsten Semester (1. Oktober und 1. April), bei freien Plätzen auch während des laufenden Semesters. Bei Zuteilung eines Unterrichtsplatzes setzen wir uns rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Die Kurse der Musikalischen Früherziehung beginnen im September.

Der Unterricht findet wöchentlich statt. Während der Schulferien und unterrichtsfreien Tage der Schulen in Friedrichshafen ist an der Musikschule ebenfalls kein regulärer Unterrichtsbetrieb. Die einzelnen Unterrichtstermine für Instrumental- und Vokalfächer werden individuell zwischen Schüler und Lehrkraft vereinbart.

Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen erhalten auf Antrag eine zusätzliche Sozialermäßigung durch die Zeppelin-Stiftung. Voraussetzung für die Gewährung der Ermäßigung ist Wohnsitz in Friedrichshafen und Vorlage der Nachweise über sämtliche Einkommen der im Haushalt lebenden Personen.

Zum Antrag auf Sozialermäßigung der Musikschulentgelte

Für das Üben zu Hause ist es wichtig, dass von Anfang an ein Instrument zur Verfügung steht. Bei Anschaffung eines Instrumentes empfehlen wir eine vorherige Rücksprache mit dem Fachlehrer. In der Musikschule können je nach Verfügbarkeit für das erste Unterrichtsjahr Leihinstrumente gemietet werden. Es sind auch kindgerechte Instrumente, die von Größe und Gewicht für kleinere Kinder geeignet sind, vorhanden.

Abmeldungen und Anträge auf Wechsel des Unterrichtsfaches sind jeweils zum Ende des Semesters auf dem Abmeldeformular oder formlos schriftlich möglich. Wichtig: Die Abmeldung muss vom Vertragspartner bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Eine Abmeldung per Email ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen zum Ende des Semesters. In Ausnahmefällen wie z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet oder Auslandsaufenthalt kann der Vertrag auch während des laufenden Semesters nach vorheriger rechtzeitiger schriftlicher Kündigung außerordentlich beendet werden. Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten mit der Schulleitung Kontakt auf.

Trotz aller Bemühungen kann es zu Unterrichtsausfällen wegen Krankheit des Lehrers kommen. Wenn mehr als zwei Unterrichtseinheiten im Semester aus Gründen, die die Schule zu vertreten hat, ausfallen, wird das Unterrichtsentgelt für alle Ausfallstunden zurückerstattet.